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INSTANZENWEG - Der JaCobi-Prozess
Württembergische Versicherung >>> JUSTIZSKANDAL
http://www.verstaendigung.de
- Überarbeitet am 02. SEP 2010
Diese
Veröffentlichung existiert seit 2005. Davor wurde sie durch
Berichte
der Südwestpresse, des SWR und WDR sowie anderen Medien in
unterschiedlichen Varianten
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich (auch über
Diskussionen in politikforum.de,
die unten verlinkt sind). Nach und nach wurde sie mit neuen
Erkenntnissen erweitert.
Wesentliche Aussagen wurden nie eingeschränkt oder
geändert.
Hier erfahren Sie, wie ein Unfallopfer bei Bemühungen um Wiedergutmachung die effektivsten Möglichkeiten aufdeckte, mithilfe des Rechtsstaats auch wirklich Recht zu bekommen, weil Juristen seine Bemühungen mit krimineller Energie zu Fall bringen wollten, nachdem sie gemerkt hatten, dass jede Erkenntnis einer breiten Öffentlichkeit und damit Nutzung zugänglich gemacht werden soll. Recht nur als Hoffnung im Kopf zu haben, als vertragliche Vereinbarung und Anspruch im Gesetzbuch, reicht nicht, um auch nur annähernd das zu bekommen, was jeder vernünftige Mensch erwarten würde. Vor allem dann nicht, wenn potente Versicherungsgesellschaften zur Verfügung stehen, die das, fürstlich entlohnt dafür, mit gut gefüllten Schadenstöpfen unterstützen müßten.
Mit den hier geschilderten Ereignissen entstand zwischen 1996 und 2006 die tiefschürfendste Arbeit im machtvollsten Wissenskomplex aller Zeiten, Kommunikation und Recht (alle übrigen Wissensgebiete werden von diesen beiden gesteuert). Die Erkenntnisse daraus ermöglichten, sämtliche zwischenmenschlichen Probleme und Konflikte auf einen einzigen Störfaktor zu reduzieren, der über Einbildungen und Wahrnehmungsfehler Mißverständnisse begünstigt und jede Menge sinnlose Reibungsverluste verursacht. Der weitgehend unbekannte "Störenfried" treibt meist unbewusst sein Unwesen in der Trickkiste des Menschenschädels, läßt sich aber durch konsequentes Beachten beherrschen ...
Und damit kann man ganz schön viel anstellen, beispielsweise Rechtsanwälte, Gutachter und Richter zu Bestleistungen motivieren. Daß dies nicht geht, ohne die empfindlichste Schwachstelle der Justiz offenlzuegen, ihre Interpretationskunst, verlangt Betroffenen sehr viel Courage ab. Wer die Spielchen unseres Rechtssystems durchschaut und von Anfang an Fehler und Versäumnisse verhindert, kann tatsächlich Widerstände und Aktenberge verhindern ...
Inhalt: --- -
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Vorbemerkungen
zum Fall (Ungefähre Lesezeit 12 Minuten)
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Zusammenfassung
der Ereignisse (4
min)
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Starke
Hoffnungen auf dem Instanzenweg (7 min)
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Umstände
der eigentlichen Rechtsverletzung
(4
min)
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Außergerichtliche
Schadensregulierung (4
min)
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Bemühungen
der Gerichte (16
min)
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Faktenverifikation
- Bewahrheitung der Wahrnehmung? (1 min)
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Vorurteile
sehr vieler Mitmenschen
(5
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Einführung
in eine gefährliche
Gesellschaftsproblematik
(7
min)
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Verunsicherungshighlights
des Risikodienstleisters
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- - - Württembergische
Versicherung AG (... min)
Vorbemerkungen zum FallDie nachfolgend vermittelten Erkenntnisse sind für alle Schadensersatzfälle interessant, auch für Medizinschäden und andere Rechtsverluste. Selbstverständlich auch für Regressansprüche gegen Anwälte, Gutachter, Richter, die Rechtsuchenden das rechtliche Gehör und damit Aufklärung über relevante Fakten verweigerten und gegen den Staat, der bürger- und gesellschaftsschädigende Tatsachenfeststeller und Juristen beschäftigt. Arbeiten die mangelhaft, weil sie das Gefühl von Macht genießen oder gewohntes Verhalten verstecken wollen, ist ihr Tun verwerflich und kann sogar mit Gefängnis bestraft werden, wenn vorsätzlich Gesetze gebeugt oder gebrochen wurden. Obwohl unser Rechtsstaat widerrechtliches Handeln von Richtern zum Straftatbestand machte, damit sich die Helfer der Rechtsverwirklichung ihre Arbeit nicht zu einfach machen, indem sie sich unangenehmer Aufgaben rasch entledigen und damit Profitinteressen protegieren, wurde viel Unrecht möglich, weil Anwälte mit Richtern kooperieren und Betroffenen der Durchblick fehlt, um deren Handeln nachweislich vorsätzlich zu gestalten. Wer Richter entsprechend informiert, kann ihnen Vorsatz nachweisen, und wer glaubt, Richter düften etwas anderes tun, als vorsätzlich zu handeln, meint damit sicherlich nur ihr Privatleben! Zu diesen beiden chronischen Schwachstellen kommt eine weitere: Betroffene können kaum erkennen, was schiefgelaufen ist und wer mit welchem Anteil beteiligt war. Soviel allgemeine und besondere Dummheit trifft man nur in der "Rechtswirtschaft", wo sich Verbraucher statt eines saftigen Steaks auch einen dreckigen Putzlumpen andrehen lassen, weil sie zu wenig wissen, was Recht ist.
Das hier vermittelte Wissen ermöglicht genug Klarheit, um Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können, macht aber auch bewusst, wie oft sich die Justiz als wichtigstes und mächtigstes Kontrollorgan gesellschaftlichen Verhaltens solche Fehlleistungen erlaubt. In der Regel folgt einem Schicksalsschlag oft noch ein zweiter in Zeitlupe, bei dem Leidgeplagte vom System so behandelt werden, dass menschenunwürdige Umstände entstehen. Solche Erfahrungen sorgten dafür, daß aus dem im Jahre 1996 von Dietmar JaCobi gegründeten Selbsthilfeverein für Unfallgeschädigte Zweite Hilfe e. V. eine Rechtshilfeorganisation wurde. Diese meist von Schwerstfällen in Anspruch genommene Gruppe engagierter Menschen bietet seither die qualifiziertesten Informationen, um "Kunden der Rechtswirtschaft" zu entlasten und damit "Rechtsunfälle" zu verhindern. Wer sich Juristen anvertraute, die so unfähig waren, daß sie Gerechtigkeit für unmöglich hielten und nur ein bißchen Recht über den Instanzenweg ermöglichten, sollte nach Rechtsverlusten und Frustrationen wenigstens nicht mit Hassgefühlen herumlaufen müssen, sofern er nicht weiterkämpfen kann. Aber auch für alle, die weiter kämpfen müssen, weil das ihnen zugefügte Unrecht zu gross ist und sie nicht vom ewigen Groll belastet werden wollen, steht die schärfste "Waffe" Wissen zur Verfügung mit den brisantesten und effektivsten Rechtstipps, die man im Internet finden kann.
JaCobis Kenntnisse und Engagement entstand durch jahrelange Recherchen im "Unrechtssystem". Sie wurden von "Volksjuristen" erschwert. Volksjuristen sind jene, die es nach ihrem Studium nicht in Toppositionen von Wirtschaft und Verwaltung schaffen und sich mit dem Unrecht des Volkes beschäftigen müssen. Über renommierte Rechtsexperten abgesichert gelten JaCobi's Bemühungen als effektivste Hilfe bei Rechtsproblemen aller Art zum Vermeiden folgenreicher Rechtsverluste. Leidgeplagte unserer Wohlstandsgesellschaft, die ähnliche Probleme befürchten müssen, weil sie gegen mächtige Gegner anzutreten haben oder sich von grösseren Schäden entlasten müssen, erfahren hier, wie sie unzumutbare Prozesse verhindern. Die werden leider oft auch von Richtern mitgestaltet, die auf Entschädigungsbeträge neidisch werden, weil sie sich Ausmaß und Drumrumbelastungen nicht bewußt machen und mehr die geforderten Summen im Visier haben als wiedergutzumachende Schäden.
Obwohl Schwierigkeiten in vielerlei Varianten auftauchen, lassen sie sich mit konsequenter Beachtung zweier Schlüsselrechte vermeiden bzw. in den Griff bekommen. Diese beiden Rechte, die über zweite-hilfe.de kostenlos veröffentlicht werden, und die sich mit zwei einfachen Maßnahmen realisieren lassen, müssen nur bei jedem Schritt beachtet und angewendet werden, vor allem wenn sich Widerstände zeigen. Auch mit Juristen und Tatsachenfeststellern kann man sich verständigen, in vielen Fällen auch noch nach vermuteter Verjährung. Sittenwidrige "Vereinbarungen" , die unter Vortäuschung beschwerlicher Rechtswege entstanden, also vermutlich auch sehr viele vor Gerichten geschlossene Vergleiche, sind rechtsunwirksam und lassen sich nach Bekanntwerden der Wahrheit beklagen und für nichtig erklären. Wer die empfindlichste Schwachstelle der Justiz kennt, ist der Wahrheit und der Rechtsverwirklichung so nahe, daß er nur noch zugreifen muß. Und wer damit den Rest seines bißchen Daseins von Zweifeln und unrechten Schuldzuweisungen entlastet, hat sehr viel für seine eigene Zufriedenheit und für die Zufriedenheit anderer getan.
Das Wort "Instanzenweg" enthält Bedrohliches, weil schon der Gang zu ersten Instanz, meist nach sehr viel Ärger, das letzte Mittel ist, um Auseinandersetzungen zu beenden. Ein Trauma für viele, wenn sich andere und dann auch noch weitere Instanzen mit dem Streit beschäftigen müssen. Da die Hoffnung erst zum Schluss stirbt, Rechtsschutzversicherungen existieren und Juristen immernoch viel Vertrauen geniessen bei der Bevölkerung, können sich die wenigsten vorstellen, daß unser Rechtssystem vor allem mit schwer geschädigten Opfern unserer Wohlstandsgesellschaft fast ausnahmslos so umgeht, dass man z. B. den Verursachern eines Verkehrsunfalles empfehlen möchte, zu wenden und nochmal d'rüberzufahren. Dann bliebe auch den Angehörigen vieles erspart. Auch sie trauen ihren Sinnen nicht mehr, wenn Leidgeplagten niemand hilft und massive Vermögensverluste auch noch durch Lebensqualitätsverluste verschlimmert werden.
Kaum vorstellbar, dass solche Dinge tagtäglich geschehen in einer Gesellschaft, deren Feuerwehrleute Katzen von steilen Dächern retten. Zur Hilfe verpflichtete Menschen, die am ganzen Prozedere verdienen, entwickeln so viel Ignoranz, daß im Rechtsstaat Deutschland jährlich mehr als 100.000 Menschen auf übelste Weise zusätzlich belastet, psychisch dauergeschädigt und finanziell zugrunde gerichtet werden bei ihren Bemühungen um Wiedergutmachung. Viele bleiben schlussendlich auf großen Teilen fremdverschuldeter Schäden sitzen, obwohl Versicherer viel Geld kassieren, um dies zu verhindern. Das ist schwer nachzuvollziehen und so belastend, dass sich kaum jemand mit diesem gravierenden Mißstand beschäftigen will. Medien prangern zwar immerwieder Extremfälle an, vermitteln damit aber eher das Gefühl, daß es nur Ausnahmen sind, tragische Einzelfälle nach Verkettung widriger Umstände. Die mit hässlicher Regelmäßigkeit und administrativer Ignoranz provozierten Schäden können so enorm sein, daß das Ganze als jahrelanger Psychoterror erlebt wird, der sich nicht mehr aus der Erinnerung verdrängen läßt. Nicht selten wird das gesamte Vermögen der Betroffenen ausradiert. Den extremen Belastungen sind nicht nur gesundheitlich schwer Geschädigte wehrlos ausgeliefert. Auch Steuerzahler können nichts dagegen machen, daß sie für derart sozialisierte Schäden bezahlen müssen. Unsere gesamte Gesellschaft wird mit dem leider massenhaft anzutreffenden Fehlverhalten der Justiz über Gesundheitskosten und Sozialhilfeleistungen mehr geschädigt, als sie sich vorzustellen wagt. Denn Juristen steuern mit ihrer Dienstleistung vor allem das Verhalten mächtiger Plagegeister, deren Spielräume immer größer werden und die Schere Arm-Reich immer gefährlicher spreizen.
Bedenkt man, wie offensichtlich, gnadenlos und grausam einzelne Juristen ihre Machtlust ausleben können, weil sie von Kollegen und übergeordneten Kontrollorganen gedeckt werden, kann man sich vorstellen, in welchem Umfang weit unspektakuläreres, aber auch noch aufregenderes Unrecht stattfindet, und wie alles, was damit zusammenhängt, an immerwiederkehrenden Krisen mit radikalen Wertvernichtungen beteiligt ist ...! Daß nicht mal schwere Schicksalsschläge, die durch Rücksichtslosigkeit Einzelner entstanden sind und vermeidbar wären, Juristen zu korrekten Leistungen motivieren, ist eine Schande für unseren Rechtsstaat, eine Kapitulationserklärung unserer Justiz und damit auch unserer Demokratie! Denn die ermöglicht mit ihrer Gewaltenteilung Machtmißbrauch, statt das gewaltigste Zerstörungspotential menschlicher Gemeinschaften zu verhindern! Auch wenn der Wunsch, anderen Schuld zuzuweisen für Verletzungen, Verluste oder Beschädigungen, bei den meisten Menschen sehr groß ist um von der eigenen Verantwortung abzulenken, werden Instanzenwege weniger durch die Uneinsichtigkeit Rechtsuchender notwendig, die nicht kapieren, daß sie kein Recht haben oder im Unrecht sind. - Instanzenwege entstehen meist durch Fehlleistungen jener, die Rechtsverletzungen aus der Welt schaffen sollen und vom Rechtssystem leben! Was Bemühungen auf Gerichtswegen sehr zeitintensiv macht, ist die allgemeine Schwierigkeit, aufgrund weniger Informationen zu erkennen, was sich tatsächlich ereignet hat. Erst danach lassen sich ergebende Sachverhalte gerecht beurteilen, bzw. in Einklang bringen mit dem, was vereinbart worden ist oder was erwartet werden konnte. Einen Vergleich zwischen streitenden Parteien vorzuschlagen, kann zwar Instanzenwege sehr kurz gestalten, doch wird dies zunehmend von jenen ausgenützt, die davon profitieren, weil sie sich den vollen Ausgleich von Rechtsansprüchen sparen. All das produzierte leider unfaßbare Aktivitäten von Anwälten, Gutachtern und Richtern und entwickelte sich in einem Ausmaß, das die Öffentlichkeit bisher nicht zur Kenntnis nahm. Leider hat auch die Rechtstatsachenforschung des Bundesministeriums der Justiz haarscharf an diesem menschenunwürdigen Treiben vorbeigesehen, obwohl genügend Hinweise existieren und diese mit Steuergeldern finanzierte Einrichtung kontrollieren müßte, ob das Regelwerk seinem Zweck entsprechend angewendet wird ...
Dietmar JaCobi mußte gegen die Württembergische Versicherung AG Stuttgart kämpfen, um fremdverschuldete Schäden ersetzt zu bekommen, die weitere Schäden anrichteten. Auslöser war ein sogenanntes "unabwendbares Ereignis", ein schwerer Verkehrsunfall, dessen Folgen durch den Geiz des "Fels in der Brandung" (Unternehmensslogan Württembergische Versicherung) dramatisch vergrößert worden ist. Rechtzeitige Unterstützung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, hätte den größten Teil des entstandenen Schadens in Millionenhöhe vermieden. JaCobi's Fall ist hier mit Wissen der beteiligten Assekuranz, involvierter Gutachter und verantwortlicher Juristen veröffentlicht. Seine Erkenntnisse, mit denen er andere seit 1997 vor frustrierenden Erfahrungen bewahren möchte, die in ähnliche Schwierigkeiten geraten sind, erwarb er sich über unglaubliche Unverschämtheiten und Drangsalierungen des Systems, das die meisten für recht, zuverlässig und tauglich halten. Wie die meisten, hoffte auch er viel zu lange, dass es korrekt im Sinne unserer Gesetze arbeitet. Menschen, denen man im Kindesalter erzählte, Richter würden böse Menschen ins Gefängnis stecken, halten Richter so lange für gut und gerecht, bis sie selbst mehrfach Gegenteiliges erfahren haben. JaCobi hat sich als einer der wenigen die Mühe gemacht, Fehlerquellen rechtzeitig auszuschalten, ihm zugefügtes Unrecht gründlich zu hinterfragen und die wichtigsten Rechte zu eruieren, mit denen er dann die wichtigsten Maßnahmen für jeglichen Rechtserfolg entdeckte. Ihn interessierte, was in Menschen vorgeht, die mit umfassenden Gewaltbefugnissen ausgestattet unter dem Deckmantel demokratischer so viel Unmenschlichkeit zeigen. Sein Verständigungswissen, mit dem sich auch Mächtige beeinflussen lassen, weil sie wie alle anderen Vernunftwesen von unbewußten Wahrnehmungseinschränkungen und Erinnerungsverzerrungen dirigiert werden, ist inzwischen durch Hirnforschung bestätigt.
Da JaCobi seine Kenntnisse erst während seiner Erfahrungen mit Juristen erwarb, kam es für seine eigene Schadensregulierung auf dem normalen Gerichtsweg zu spät und konnte nur für genug Klarheit sorgen, um rechtswidrige Handlungen gerichtsverwertbar nachzuweisen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Juristen, die den Fall JaCobi beurteilen, werden nur wenige Ansatzpunkte finden, in denen JaCobi erfolgreicher hätte handeln können, doch hätter er dann von Anfang an Juristen mißtrauen müssen. Sicherlich wäre das Beste gewesen, jeden juristischen Fehler sofort und rigoros deutlich zu machen und ggf. mit juristischer Hilfe zu versuchen, ihn aus der Welt zu schaffen. Doch dazu hätte JaCobi so viele zusätzliche Prozesse starten müssen, dass er noch ein paar Menschen benötigt hätte, die für ihn arbeiten. Selbst wer alle Macht und Möglichkeiten hat, Aufgaben zu deligieren, kann dies nur leisten, wenn seine Zeit nicht immerwieder durch unvorhersehbare Belastungen schwindet und das System, das helfen soll, sich nicht ständig wie ein Gegner verhält und Schwierigkeiten am laufenden Band produziert. Daß es nach Konfrontation mit Systemfehlern von Leidgeplagten quasi verlangt, fachkundiger und fitter zu sein als seine mit viel Autorität und Macht ausgestatteten Leistungsträger (Rechtsanwälte, Gutachter, Richter), halten andere erst für möglich, wenn sie selbst in einer solchen Situation gesteckt haben. Beteiligte Juristen bemühten sich sogar, JaCobi's Bemühungen um rasche Entlastung auszubremsen, nachdem durch Presseberichte bekannt wurde, dass er sein Wissen anderen über seinen Verein Zweite Hilfe e. V. zur Verfügung stellt. Deshalb drückten die Folgen juristischer Fehlleistungen ihn und seine Familie auch zeitweise unter Sozialhilfe-Niveau. Daß dabei seine viele Jahre glückliche Familie, die ihm oft der letzte Halt war in dieser schweren Zeit, empfindlich geschädigt wurde, ist tragisch und häufige Folge solcher Schicksalsschläge, die juristischer Hilfe bedürfen. Nicht wenige Ehen schwer geschädigter Justizopfer werden durch Dauerstress zerstört. Der Anwalt der Württembergischen hatte auch diesen Zermürbungsfaktor in sein Kalkül gezogen und versucht, JaCobi zu einem großzügigen Verzicht auf Wiedergutmachung zu "ermuntern" ... Sicherlich hätte nicht jeder wie JaCobi gehandelt. Die meisten hätten wohl irgendwann aufgegeben.
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Mächtige "Deppen" ergänzen fehlende Informationen durch Einbildungen, die ihnen gefallen,
ohnmächtige "Idioten" liefern die Gelegenheiten dazu.
Was daraus entsteht, beschäftigt die Welt
mit ungeheuren Reibungsverlusten
und Frustrationen.
- Ibo Caj -
Zusammenfassung der Ereignisse
Dietmar JaCobi wurde am 15. Juni 1984 durch ein waghalsiges Überholmanöver eines Porschefahrers schuldlos schwer verletzt und blieb danach durch fehlschlagende medizinische Behandlungen schwer geschädigt. Spätfolgen dieser Schäden vernichteten dann zwischen 1992 und 1996 seine wirtschaftliche Existenz, zwei gut eingeführte mittelständische Unternehmen. Der zuständige Haftpflicht-Versicherer, die Württembergische Versicherung AG, leistete außergerichtlich bis Ende 1996 auf Bemühungen von Anwälten rund 100.000 DM Schadensersatz und an JaCobi direkt in anwaltsfreien Zeiten bis zum Jahr 2000 rund 1,1 Mio. DM, überwiegend Vorschüsse in Anerkennung des entstandenen Großschadens.
Als sich JaCobi um weitere qualifizierte Nachweise zum Durchsetzen der restlichen Entschädigung bemühte und er mit seinen Rechtskenntnissen versuchte, eine Ersatzexistenz aufzubauen, um andere Geschädigte zu unterstützen, stellte die Württembergische Versicherung ihre Zahlungen ein und zwang JaCobi über ein Verzögerungsgutachten auf den Gerichtsweg. JaCobi's Prozessvertreter sowie der Anwalt, der die Württembergische Versicherung vertrat, nutzten ihre Kompetenz, um eine wahrheitsgemässe Aufklärung des Gerichts zu verhindern. Auch das Gericht war nur an reduzierten Informationen interessiert, um den Fall rasch zu Ende zu bringen. Es ignorierte sogar die Zitatfälschung des gegnerischen Anwalts und akzeptierte damit Prozessbetrug, um einen der beliebten Vergleiche zu erreichen. Vergleiche sind äußerst interessant, weil sich die Helfer der Rechtswege damit Reklamationen für Schlechtleistungen vom Hals halten können! Wer sich mit seinem Gegner vergleicht, erkennt auch meist all das an, was davor schief gelaufen ist und wird die Verursacher kaum noch zur Verantwortung ziehen, auch wenn dies möglich wäre ...
Bei allen juristischen Bemühungen ging es ausschließlich um Vorteile für die Württembergische Versicherung ohne Rücksicht auf Verluste JaCobi's. Als der sich dagegen wehrte, weil eine Abfindung ihn mit Zukunftsschäden und grossen Risiken allein gelassen hätte, setzten die beteiligten Juristen alles daran, seine aussergewöhnlichen Anstrengungen scheitern zu lassen. Sie verweigerten ihm das rechtliche Gehör und schliesslich sogar die zweite Beiordnung eines Anwalts, nachdem der erste vom Gericht verpflichtete Anwalt nur nach Rechtsprechung arbeiten wollte, nicht nach Gesetzen und sich sehr rasch und honorarlos wieder entpflichten ließ. Leider orientieren sich die meisten Juristen lieber an der Rechtsprechung, an den Ergebnissen ihres Schaffens und daraus entstehenden Kommentaren, statt an der Grundlage juristischer Arbeit, weshalb vor allem schwer Geschädigte trotz zahlungspflichtiger Versicherungsgesellschaften auf grossen Teilen fremdverschuldeter Schäden sitzen bleiben. Werden wichtige Informationen falsch dargestellt oder gar unterschlagen, können Richter nur teilweise Recht gewähren. So entstandene Urteile können zwar juristisch perfekt sein, aber auch am Ziel vorbeigehen. Wer ein Original fotokopiert, danach von der Kopie weitere anfertigt, die er als Vorlagen für weitere Kopien benutzt, hat irgendwann etwas in der Hand, das dem Original nur noch in der Papiergröße gleicht. Leider arbeiten viele Juristen nicht mal annähernd so präzise wie Fotokopierer.
Nach 4 Richtern, die am Landgericht Hechingen mit dem Fall JaCobi befaßt waren, hatte das Oberlandesgericht Stuttgart offensichtlich kein Interesse, sich mit dem kriminellen Verhalten von Kollegen zu beschäftigen. Es lehnte Prozesskostenhilfe ab, schloß weitere Rechtsmittel aus und empfahl damit den Weg zum Bundesverfassungsgericht. Ein Gericht, das deutlich zeigt, dass es sich nicht mit einem Fall beschäftigen will, wird das auch nicht nach einem Klageerzwingungsverfahren tun. Juristen sind nicht da, um beschäftigt zu werden, und Bürger müssen nicht ihre kostbare Lebenszeit verschwenden, um sich von Juristen plagen zu lassen. Dies vor allem dann nicht, wenn sie über viele Jahre hinweg ihre gesamte Freizeit und die Hälfte ihrer Schlafenszeit opfern mußten und der Alptraum Justiz nicht mehr aufzuhören scheint. Da auch die Richter beim Bundesverfassungsgericht schon länger kein Interesse mehr haben, das Scheitern von Rechtswegen zu erhellen und abzustellen, war im Fall JaCobi das Ende der Fahnenstange bald erreicht, denn der Flut von Anträgen werden die rotgewandeten Hüter unserer Verfassung nur noch Herr, wenn sie die meisten Klagen ohne jegliche Begründung abweisen, Betroffene damit im Ungewissen lassen und dem Unrecht Tür und Tor öffnen.
Mit so viel Unklarheit durch die letzte nationale Instanz ausgestattet, ist dann auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte meist überflüssig, wie sich das auch im Fall JaCobi nach insgesamt 7 Jahren Instanzenweg und Hoffen auf Gerechtigkeit als knallharte Rechtstatsache erwies. Und die muß jetzt von den Kontrollorganen unseres Rechtsstaats aufgeräumt werden. Wird sie das nicht, hat JaCobi alles unternommen, was möglich ist und damit laut Art. 20 Grundgesetz das Recht, seine rechtmässigen Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Da seit 1984 nicht die geringsten Zweifel aufgetaucht sind an der Rechtsmässigkeit seiner Ansprüche, darf die interessierte Öffentlichkeit gespannt sein, was passiert, nachdem JaCobi Betroffene mit dem einfachsten und wirksamsten Wissen zum Verwirklichen von Rechtsansprüchen ausstatten kann. Vielleicht muß wirklich erst so viel Klarheit in die massenhafte Pfuscharbeit unseres Rechtssystem gebracht werden, auch wenn die Helfer der Rechtsverwirklichung dann unter massenhaften Schwierigkeiten handlungsunfähig werden. Vielleicht sind sie aber auch rechtzeitig bereit, besser zu arbeiten, damit sie sich nicht jahrzehntelang mit Wiedergutmachungsansprüchen herumärgern müssen. Wer weiss, daß die mit dem Amtshaftungsgesetz eingeschränkte Richterhaftung durch Beugen von Rechten sehr groß wird, hat viele Möglichkeiten, die Arbeit von Richtern zu verbessern, wenn er mit entsprechender Kommunikation die empfindlichste Schwachstelle der Juristen trifft ...
Starke Hoffnungen auf dem Instanzenweg
Die Bemühungen von Dietmar JaCobi wurden durch seine analytischen und kommunikativen Fähigkeiten mit erstaunlichen Erfolgen unterstützt. Die halfen nicht nur, seinen Kampf um Schadensersatz ohne psychische Defekte zu überstehen. Sie waren auch so bemerkenswert, dass die Südwestpresse drei fast ganzseitige Brennpunktartikel, zwei Seite-1-Artikel sowie ein Interview mit ihm über Schmerzensgeld und Schadensersatz veröffentlichte und der Südwestrundfunk Tübingen ein Interview mit ihm sendete über die so gefährliche Protokollschwäche der Justiz. Ausser diesen Hoffnungsmachern gab es auch noch einen Hinweis des WDR-Fernsehens zur Schmerzensgeldberechnung über die Zweite Hilfe und noch viele weitere "Kraftverstärker" , unter anderem folgende:
1995 - Entdeckung, daß Juristen ein richtungsweisendes Schmerzensgeldurteil des Bundesgerichtshofes falsch ausgelegt und dann in der Fachpresse unzutreffend kritisiert hatten. In diesem Urteil hatte der BGH das deutlich höhere Schmerzensgeld eines Untergerichts zurückgewiesen mit der von vielen falsch verstandenen, unfassbaren Begründung, man könne der Versichertengemeinschaft keine höheren Schmerzensgelder zumuten. Tatsache war, daß der BGH nur festgestellt hatte, man dürfe Schmerzensgelder nicht willkürlich erhöhen ohne ausreichende Begründungen! Der mit dieser Fehlinterpretation entstandene Irrtum verbarg sich hinter der schwierigen, juristischen Wortakrobatik des BGH-Urteils, wurde nie aufgedeckt und schränkte das Engagement der Juristen für angemessene Schmerzensgelder so ein, dass Deutschland weit unter das Niveau anderer Länder sackte und beim Umgang mit Anspruchstellern sogar menschenverachtende Tendenzen demonstriert, die Erinnerungen an die Kaltblütigkeit der Naziverbrechen wachrufen.
1996 - Der Widerspruch von Juristen, man könne Schmerzen nicht in Geld ausdrücken, obwohl Juristen das ständig tun, wenn sie Schmerzensgelder zusprechen, brachte JaCobi auf eine einfache Möglichkeit, humanitäre Schäden zu beziffern, Grundlage für das von ihm entwickelte "Adäquanz-Kommensurabilitätsverfahren". Mit dem war es erstmals möglich, immaterielle Schäden nachvollziehbar und gerichtstauglich zu begründen und zu berechnen. - Ende 1996 erreichte JaCobi durch drei Telefonate vom zuständigen Haftpflichtversicherer 250.000 DM Vorschuß in drei Teilen, die innerhalb weniger Tage flossen. Dies, nachdem der letzte Anwalt, ein fähiger aus Hamburg, kaum noch Chancen sah und während 18 Monaten Tätigkeit keinerlei finanzielle Entlastungen realisieren konnte.
1997 - Die Württembergische Versicherung erkennt nach entsprechenden Informationen JaCobi's an, dass seine wirtschaftliche Existenz durch Unfallfolgen zerstört worden war. Durch massive Intervention beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erreicht JaCobi eine Klaglostellung und damit die Zahlung weiterer hoher, aussergerichtlicher Vorschüsse. - Es folgten bemerkenswerte Veröffentlichungsangebote wissenschaftlicher Fachzeitschriften: Eines vom damaligen Leiter des Ökonomischen Instituts der Universität Köln, Prof. Dr. Herbert Baum, dem sämtliche Bewertungsverfahren der Welt für humanitäre Schäden bekannt sind, und eines vom damaligen Präsidenten der deutschen Sektion der IASP (Internationale Vereinigung von Schmerzforschern) Prof. Dr. Dr. Manfred Zimmermann. Beide befürworteten das von JaCobi entwickelte Schmerzensgeldbewertungsverfahren, das einfach und nachvollziehbar ist und sich mit interdisziplinären Erkenntnissen deckt.
1998 - JaCobi kann weitere erstaunliche Erfolge ohne anwaltliche Hilfe bei der Regulierung seiner Schäden realisieren. Diese Erfolge signalisieren ihm, dass er auf dem richtigen Weg ist und er mit seinen Erkenntnissen noch vielen anderen Geschädigten helfen kann.
1999 - Bestätigung des Engagements der Zweiten Hilfe durch Medien, aber auch durch viele Betroffene, die er mit seinen Rechtsinformationen entlasten kann.
2000 - Bestätigung der Arbeit JaCobi's durch die renommierte Anwaltskanzlei Hans Buschbell. Der Büroversteher der angesehenen Kanzlei in Düren zeigt grosses Interesse an seinen Schmerzensgeldberechnungen nach dem neuen Verfahren.
2001 - Verhinderung eines Ausforschungs- und Verzögerungsgutachtens, das vom renommierten Forensiker und Psychiater Prof. Förster der Universität Tübingen erstellt werden sollte. Mit diesem Gutachten wurde JaCobi eineinhalb Jahre unnötigerweise hingehalten.
2002 - Über die Vorbereitung und Durchführung des Gütetermins erbrachter Nachweis über mächtige Kooperativen zwischen Anwälten und Richtern. Beide steuern von Anfang an ihre Arbeit so, dass sie Rechtsfälle über rasche Vergleiche erledigen können. Dies geschieht, auch wenn damit Gesetze gebeugt und Bürger zum Übertreten von Gesetzen angestiftet werden. Und es geschieht, wenn Juristen und Gutachter leidgeplagte Menschen in den finanziellen Ruin treiben und dabei zusätzliche Gesundheitsschäden entstehen, weil die mächtigsten Nothelfer unserer Gesellschaft kaum noch für Fehler und Versäumnisse zur Verantwortung gezogen werden. Im Gütetermin, der auschliesslich dazu diente, JaCobi zu einem Vergleich zu erpressen, lag der 2. von 3 fast ganzseitigen Brennpunktartikeln der Südwestpresse Ulm "Ein Unfallopfer klagt Versicherungen und Juristen an" vor dem Richter. Doch schien dieses "Druckmittel" die Macher des Rechts mehr zu bewegen, JaCobis Rechtskenntnisse zu missachten, um ihre bisherigen Gewohnheiten hochzuhalten und vielleicht auch zu verhindern, daß längst abgeschlossene Fälle nochmal aufgekocht werden, die sittenwidrig über Androhung aussichtsloser Rechtswege zustande gekommen waren und Betroffene nie in Frieden lassen.
2003 - Entdeckung des entscheidenden, weitgehend ungenutzten Rechts auf Protokollierung aller mündlichen Kontakte auf dem Rechtsweg. Dessen Mißachtung liefert Betroffene der Allmacht von Anwälten, Gutachtern und Richtern aus. Absicherung dieses Rechts über renommierte Rechtsexperten im Bundesministerium der Justiz mithilfe der Psychoeristik. - Anerkennung der tiefschürfendsten Arbeit über das mächtigste Werkzeug der Welt (Kommunikation) durch Feedbacks intelligenter Menschen. Mit der Verknüpfung seiner Entdeckungen im Rechtssystem entsteht die einfachste und effizienteste Methode zum Bewältigen und Vermeiden von Konflikten. Kommunikations- und Konfliktexperten betrachten sie als bahnbrechend für alle Verständigungsbemühungen und damit prädestiniert für jegliches Interessenmanagement.
2004 - Erbrachte Nachweise über rechtsbeugende Handlungen des Landgerichts Hechingen, mit denen das Ziel verfolgt wurde, JaCobi's Engagement als zwecklos darzustellen und seinen Rechtsweg durch einen "blinden Schwertstreich" zu beenden.
2005 - Erbrachte Nachweise über die rechtsbeugende Schlußhandlung des Landgerichts Hechingen und rechtsbeugende Handlungen der Rechtsmittelgerichte. - Aufdeckung der Aushebelung unserer Demokratie durch ein im Jahre 1993 installiertes Gesetz, das den Richtern des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, Klagen ohne Begründung abzuweisen. Mit diesem Gesetz werden Ignoranz und Machtmissbrauch sämtlicher Vorgerichte, die Probleme von Rechtsuchenden mit der Justiz nicht ernst nehmen, scheinbar "legalisiert", in jedem Falle aber unangreifbar.
2006 - Entdeckung einer revolutionären Erkenntnis für die Konfliktforschung: Sämtliche zwischenmenschlichen Probleme und Konflikte werden von einem einzigen, banalen Verständigungshandicap ausgelöst und unterstützt, das die beiden wichtigsten Funktionselemente jeglicher Kommunikation stört und die meisten menschlichen Aktivitäten mit Mißverständnissen und Reibungsverlusten belastet.
2007 - Bestätigung dieser revolutionären Entdeckung durch renommierte Kommunikations- und Konfliktexperten. - Entwicklung von Kognitionskonzepten für das Interessen- und Konfliktmanagement. Vorbereitung von Anwendungen dazu, die sich wegen raffinierter Ignoranzmechanismen und Machtwissen-Verteidigungsstrategien sehr zeitaufwändig gestalten.
2008 - Erfolgreiche Bearbeitung von Schwerstkonflikten, bei denen Betroffene teilweise bis zu 15 Jahren von Versicherungsgesellschaften, Gutachtern und Juristen geplagt wurden und kaum noch Hoffnung hatten. In jedem Falle ist rasche Entlastung durch Aufklärung und Zuordnung von Fehlern und Versäumnissen möglich und die Schaffung einer verlässlichen Grundlage zur Selbstjustiz, falls sich die allein zuständige und hoheitlich verpflichtete Justiz weigert, der Wahrheit und der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen und damit um Ausübung des Rechtes auf Gewalt lt. Art. 20 GG bittet.
2009 - Erfolgreiches Engagement für Großschadensfälle, deren abschließende Erledigung ausschließlich durch Willkür und Machtmißbrauch verzögert werden. Mehrere Kurzinterviews, die der Südwestrundfunk zum Themenbereich "Konfliktvermeidung, Konfliktbewältigung" sendete. Nachdem sich JaCobi mit der Nutzung der wohl raffiniert verstecktesten Ursachen menschlichen Versagens beschäftigt (meist sind andere Schuld, wenn was schief läuft ...!), zunächst jeder sich selbst der beste Lebensratgeber ist und Hilfe darüber hinaus hauptsächlich von Psychologen oder Anwälten kommt (wenn überhaupt), dauern seine Bemühungen nach jahrelanger ehrenamtlicher Unterstützung von Schwerstkonflikten zum Sammeln von Anerkennungsbeweisen und nach radikaler Erschöpfung seiner finanziellen Ressourcen unter Fortbestehen der Überlastung seines eigenen Schadens verständlicherweise etwas länger als der Start einer Currywurstbude.
2010 - In diesem Jahr, das noch zur Gänze vor uns liegt, werden sich höhere Diener unseres Rechtsstaates mit dem Fall JaCobi und einer Möglichkeit befassen, die entstandenen Schäden mit oder ohne öffentliche Anteilnahme aus der Welt zu schaffen ...
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Erledigt man Aufgaben mit Sorgfalt und Vergnügen,
erspart man anderen Probleme und sich selbst,
Erledigtes mit Mißvergnügen
zu wiederholen.
- Ibo Caj -
Umstände der eigentlichen Rechtsverletzung
Am 15. Juni 1984 erlitt Dietmar JaCobi schuldlos einen schweren Verkehrsunfall, als er durch das Killertal am Fuße der Schwäbischen Alb zum Mittagessen nach Hause fuhr. Beim Frontalaufprall, den ein Raser mit einem Porsche beim Überholen mehrerer Fahrzeuge in einer langgezogenen Rechtskurve (!) zwischen Killer und Jungingen verursachte und JaCobi's Volvo gute 10 Meter durch die Luft schleuderte, wurde sein linker Oberschenkel zertrümmert. JaCobi verlor nicht das Bewusstsein, war im Fahrzeug eingeklemmt und stand unter dem Stress der Gefahr des Verbrennens. Erst die dritte Feuerwehr schaffte es nach einer halben Stunde, ihn aus dem Autowrack zu schneiden. Durch lebensgefährliche Blutverluste, die nach 40 Bluttransfusionen erst in letzter Minute durch Einfliegen eines Spezialmedikaments gestoppt werden konnten, entwickelte sich eine Schocklunge, die eine 7 Tage dauernde künstliche Beatmung notwendig machte. Obwohl er als sportlicher Nichtraucher grössere Überlebenschancen hatte, mußten die Familienangehörigen jederzeit mit seinem Ableben rechnen. Der Intensivbehandlung schloß sich ein 5 Monate dauernder Aufenthalt im Kreiskrankenhaus Hechingen an, bei dem JaCobi auch mehrmals miterleben mußte, wie andere Menschen starben.
Es folgten weitere Krankenhausaufenthalte mit jahrelangen Therapien. Die Folgeschäden des ursächlichen Ereignisses lagen im Risikobereich medizinischer Versorgung und waren nicht Behandlungsfehlern zuzuschreiben. Alle von Ärzten, Therapeuten und Gutachtern erhobenen Befunde, darunter auch ein viele Jahre lang lebensbedrohlicher Organschaden, sind eindeutig als Unfallursachen festgestellt und wurden bis zur ersten Anrufung eines Gerichts 17 Jahre nach dem Unfall nie von der ersatzpflichtigen Versicherung oder sonstwem bestritten! Durchschnittlich liegt seit 1984 durchgängig eine Arbeitsbehinderung von 50 - 100 % vor, abhängig vom Zusammenwirken der Schäden und damit verbundener Stressbelastungen. Auch das wurde von sämtlichen Ärzten fortlaufend immer wieder bestätigt, nachdem es zuvor von der ersatzpflichtigen Versicherungsgesellschaft durch übliches "Bestreiten mit Nichtwissen" angezweifelt, aber danach relativ rasch durch "Erhellung mit Beweisen" anerkannt wurde. Seit 2001 leistet ein privater Lebensversicherer aufgrund der Unfallfolgen eine Berufsunfähigkeitsrente, die allerdings nach unfallbedingt zu geringen Prämienzahlungen so klein ausfällt, dass damit nicht mal die erforderliche medizinische Versorgung der Unfallfolgen gedeckt werden kann.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war Dietmar JaCobi 32 Jahre alt, leitete als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Großflächenreproduktionsbetrieb. Sein Unternehmen, die Firma ADDIRO SCHABLONEN GMBH, stellte Druckwerkzeuge für Textil- und Papierdruck her und beschäftigte damals 8 Mitarbeiter. Ein halbes Jahr vor dem Unfall hatte er eine Werbeagentur gegründet, um sich beruflich diesem Metier zuzuwenden und das erste Unternehmen nach Installation eines Diversifikationsproduktes den beiden Mitgründern zu überlassen. Beide Unternehmen wurden dann allerdings durch den Unfall, damit verbundene Ausfälle und Unfallfolgen so schwer geschädigt, dass das erste am Ende seines 8-monatigen Ausfalls JaCobi's nach dem Unfall beinahe konkursreif war. Wegen der hochwertigen Spezialisierung der Firmenerzeugnisse mit qualifizierten Dienstleistungen und Produkten, die von Spitzendruckern Europas geschätzt wurden, sowie der Nichtvorhersehbarkeit der Ausfallbelastungen, konnte keine Ersatzkraft eingestellt werden. Seine damals frisch gegründete Werbeagentur konnte nach unfallbedingtem Verlust des ersten grossen Auftrages und intensiven Konsolidierungsbemühungen für das erste Unternehmen erst im Jahre 1987 erneut gestartet werden. Beide Unternehmungen expandierten, bis Spätfolgen des Unfalles im Jahre 1992 JaCobi erneut und unerwartet vier Jahre lang arbeitsunfähig machten. Dadurch wurden JaCobis Einnahmequellen dann so stark geschädigt, daß alle Mitarbeiter entlassen werden mussten. Durch Kompensation mit Privatvermögen wurden Konkurse verhindert. Die Württembergische Versicherung erkannte nach Vorlage entsprechender Beweise auch diese Spätschäden unstreitig als Unfallfolge an, sicherte umfassende Entschädigung schriftlich zu, bestätigte auch den Zusammenbruch beider Unternehmen als Unfallfolge und leistete entsprechende Vorschussleistungen, auch regelmäßige zum Kompensieren entgangener Verdienste. Aufgrund der umfassenden, authentischen Informationen JaCobi's sah sie keine Möglichkeiten, diese Tatsachen in Zweifel zu ziehen.
Aussergerichtliche Schadensregulierung
Die zahlungspflichtige Versicherungsgesellschaft hatte während der gesamten außergerichtlichen Schadensregulierung ihre volle Eintrittspflicht immerwieder bestätigt. Sie leistete zwischen 1984 und 1996 an JaCobis Rechtsanwälte (RA Dr. Grob, Reutlingen - RA Dr. Probst, Lohr am Main - RA Dr. Neinhaus, Hechingen - RA Mörschel, Hechingen - Dr. Weitbrecht, Hamburg) insgesamt rund 170.000 DM Schadensersatz und an JaCobi selbst in Zeiten ohne Anwalt rund 640.000 DM. Nach Anerkennung der Zerstörung seiner wirtschaftlichen Existenz durch Spätfolgen des Unfalles, die ebenfalls ohne anwaltliches Engagement zustandegekommen war, bezahlte der "Fels in der Brandung" ab 1997 Verdienstausfall-Vorschüsse in Höhe von 10.000 DM monatlich sowie weitere Schäden, beispielsweise ein Kraftfahrzeug als Ersatz für den durch Firmenverlust entgangenen Dienstwagen. Den konnte JaCobi dann zwischen 1996 und 2001 für rund 1.000 Fahrten zu Ärzten und Therapeuten zur Behandlung seiner Unfallfolgen nutzen.
Als JaCobi mit der verbliebenen geringen Arbeitsfähigkeit von oft weniger als 10% weitere Schadensnachweise vorbereitete und er versuchte, mit dem inzwischen erworbenen Wissen eine Ersatzexistenz als Schmerzensgeld-Gutachter aufzubauen, vermutete der für JaCobi's Schadensregulierung zuständige Leiter der Abteilung Großschaden Elmar Schwintjes kurzerhand völlige Genesung und stellte die monatlichen Lebensunterhaltsvorschüsse ein. Mit teilweise absurden Einwänden wurden immer aufwändigere Beweise verlangt, während JaCobi gleichzeitig finanziell ausgeblutet wurde. Das geschah im Bewusstsein, daß JaCobi mittellos war und nach 5 mangelhaft tätigen Anwälten nur schwer einen neuen findet, der sich qualifiziert um seine restlichen und laufend weiter entstehenden Schadenseratzansprüche kümmert.
Abteilungsleiter Schwintjes erzwang durch Verweigerung zustehender Zahlungen ein Gutachten, das während der Wartezeit von mehr als eineinhalb Jahren JaCobi's Altersversorgung aufzehrte und sich als reine Verzögerungsmaßnahme entpuppte. Schon für das Auswählen und Vorschlagen des Gutachters benötigten die mit solchen Bemühungen versierten Mitarbeiter 6 Monate! Die Württembergische Versicherung AG wäre verpflichtet gewesen, in dieser Zeit weiterhin Lebensunterhalt zu zahlen, weil sie auch bei völliger Genesung JaCobis für den Aufbau einer Ersatzexistenz und jeglichen Aufwand im Zusammenhang mit seinen Bemühungen um Schadensersatz bezahlen muß. Daß sie zu allem hin auch noch einen fachlich nicht zuständigen Gutachter aus dem Bereich der Forensik / Psychiatrie ausgewählt hatte, bestätigte die Vermutung, daß nur eine Begehrensneurose unterstellt werden sollte, um damit weiteren Klärungsbedarf zu erzeugen. Da sich viele Rechtsanwälte mit absurden Unterstellungen beschäftigen lassen, blieb JaCobi nur noch der Gerichtsweg als einzige Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen.
Obwohl JaCobi als Alleinverdiener ohne Einkünfte 1999 bereits kreditunwürdig war, erhielt er von seiner Hausbank, der Kreissparkasse Hechingen, aufgrund seiner Integrität und Zuverlässigkeit noch großzügig bemessene Überbrückungskredite. Die ermöglichten ihm und seiner Familie bis Ende 2000 ein Leben ohne existentielle Belastungen zu führen und weiterhin zu versuchen, den Restschaden geltend und seine Ersatzexistenz als Schmerzensgeldgutachter bekannt zu machen. Nach dem Scheitern des Verzögerungsgutachtens Anfang März 2001 (Prof. Dr. Förster, Tübingen) wurde die Familie JaCobi zahlungsunfähig, erhielt aber keine Sozialhilfe, weil noch genügend Grundbesitz vorhanden war. Da sich damit kein Kühlschrank füllen lässt und der Immobilienmarkt damals so am Boden war, daß man nur mit großen Verlusten verkaufen konnte, war die Familie JaCobi gezwungen, unter dem Existenzminimum zu leben und mußte phasenweise sogar die Grundsicherung (Ernährung, Krankenversicherung) durch Bettelaktionen bei Freunden und Verwandten sicherstellen. Daß in dieser schweren Zeit nach einem Hinweis des WDR-Fernsehens auch Schecks von Rechtsanwälten kamen, die sich auf Drängen ihrer Mandanten für JaCobi's Schmerzensgeld-Berechnungsverfahren interessierten, half auch den 3 Kindern der Familie (damals 13, 11 und 9 Jahre alt), die Zahlungsunfähigkeit mit vielfältigen Konflikten, Einbussen und Lebensqualitätsverlusten als vorübergehende Belastung zu ertragen.
Bemühungen der Gerichte
Ende 2000 hatte sich nach aufwendigen Recherchen ein Kontakt angebahnt zum Rechtsanwalt Hans Buschbell, einem der lt. Focus besten Verkehrsrechtsanwälte Deutschlands, der sich auch als Fachautor für Versicherungsrecht einen Namen gemacht hatte. Seine Anwaltskanzlei war zuvor auf das Schmerzensgeld-Internet-Engagement des Vereins Zweite Hilfe aufmerksam geworden und wollte die Kenntnisse JaCobi's als Schmerzensgeld-Gutachter nutzen. Am 25. Juli 2001 reichte RA Buschbell beim Landgericht Hechingen (Aktenzeichen 2 O 314/01) Teilklage ein gegen die Württembergische Versicherung, um JaCobi's belastende Zahlungsunfähigkeit mit einer Kette frustrierender Folgen zu beenden. Dem Topanwalt lag eine Schadensaufstellung vor, die schon damals das vom Gesetzgeber zugesagte nominale Haftungsvolumen in Höhe von 7,5 Millionen DM überschritt.
Die Württembergische Versicherung AG reagierte am 22. August 2001 mit einer Widerklage, die nach irreführender Auskunft Buschbells angeblich eine Gesamtklage mit detaillierter Angabe aller Schadenspositionen und Nachweise notwendig machte. Eingereicht wurde diese in aller Eile unter ungeheurem Stress gefertigte Gesamtklage dann am 23. November 2001 durch den Rechtsanwalt Buschbell gegen den Willen JaCobis, weil sie stark reduzierte Schadensersatzbeträge enthielt und JaCobis Ansprüche auf insgesamt 1,6 Mio. DM bezifferte. JaCobi hatte zum Zusammenstellen der notwendigen Schadendetails nicht mal 2 Wochen Zeit gehabt und war gezwungen, in dieser Zeit 20 Stunden täglich an der Bezifferung der Schäden zu arbeiten. Eine Fristverlängerung wurde von RA Buschbell als aussichtslos abgelehnt und auf mehrfache Bitten um Erklärungen nie begründet. Allein die Hochrechnung des Verdienstschadens aufgrund erreichter und vorschussweise anerkannter Umstände überstieg den Gesamtklagewert bei weitem. Einzige Begründung des erfahrenen Anwalts für seine erstaunlichen, eigenmächtigen Reduzierungen war, daß man Richter nicht neidisch machen dürfe, als ginge es um die Auszahlung eines Lotteriegewinnes aus dem Budget der Justiz. Das zuständige Gesetz garantierte Versetzung in den Stand ohne Schadensereignis und zurechenbare Folgen und damit Verteilung auch großer Schäden auf die Schultern vieler Versicherungsprämienzahler!
Bei der gerichtlichen Verfolgung der Schadensersatzansprüche zeigten dann alle beteiligten Anwälte und Richter kein anderes Interesse, als einen raschen Vergleich herbeizuführen. Dies gelingt in der Regel damit, dass man Anspruchstellern das rechtliche Gehör verweigert und den damit mangelhaften Tatsachenvortrag nutzt um einen beschwerlichen Rechtsweg mit enttäuschendem Urteil in Aussicht stellt. JaCobis Informationen wurden ständig missachtet, während die Behauptungen des Prozessvertreters Dr. Wolfgang Heeb (Rechtsanwalt und Notar der damals 12-köpfigen Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Schelling & Partner), der sich für die Württembergische Versicherung AG engagierte, sowie der weiteren beteiligten Juristen ohne Nachprüfung Gewicht bekamen. Dies, obwohl der Vortrag des gegnerischen Anwalts in allen wesentlichen Punkten den Tatsachen widersprach, die bereits schriftlich und durch umfangreiche Zahlungen anerkannt waren.
Extrem belastend war, dass die zur Hilfe verpflichteten Juristen dabei ständig davon ausgingen, JaCobi würde sich rechtlich nicht auskennen. JaCobis Wissen war aufgrund sorgfältiger Recherchen entstanden. Seine Rechtskenntnisse deckten sich mit dem Wissen renommierter Rechtsexperten, stimmten mit den Gesetzen überein und konnten nicht mal ansatzweise mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen oder verständig lebensnaher Betrachtungsweise in Zweifel gezogen werden. Daß der Notar und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heeb zur Unterstützung seiner Widerklage sogar ein Zitat gefälscht und eine rechtsrelevante Textpassage in der Schadenskorrespondenz geltend gemacht hatte, die defakto nicht exististierte, gelangte trotz grosser Bemühungen JaCobis genausowenig in die Gerichtsakte wie entscheidende Beweise für JaCobis Arbeitsunfähigkeit, die einer seiner behandelnden Ärzte versehentlich in seinem Gutachten vergessen, dann aber nachgereicht hatte.
Als sich JaCobi gegen den Usus wehrte, Rechtsstreite rasch und reklamationsfrei durch rechtswidrig aufgezwungene Vergleiche zu beenden, unter dem schon viele Geschädigte gelitten haben, wurden den offensichtlich falschen Informationen der Gegenseite mehr Wahrheitsgehalt beigemessen als den durch Ärzte und Gutachter lückenlos belegten Tatsachen JaCobi's. Der Prozessvertreter der Württembergischen Versicherung hatte die Forderungen des Anwalts Buschbell mit einem frei erfundenen Märchen über das Leben JaCobis bestritten, das sich in allen Punkten problemlos widerlegen ließ durch noch nachweisbare oder bereits bewiesene Tatsachen.
Da die Widerklage sogar mit dem bereits erwähnten Zitatbetrug begründet worden war, hätte man das Kartenhaus des Märchenerzählers Heeb durch Prüfung der Dokumente zusammenfallen lassen können! Dennoch versuchte Richter Mehl im Gütetermin vom 15. Mai 2002 auch noch, JaCobi durch Anstiftung zur Steuerhinterziehung (Anhebung des steuerfreien Schmerzensgeldes bei Reduzierung des steuerpflichtigen Verdienstausfalls) einen Vergleich in Höhe von 800.000 DM aufzunötigen. Dieser Erpressungsversuch war der vorläufige Abschluß unglaublicher Vorgänge, die eigentlich das Einschreiten von Staatsanwälten erforderlich machten. Aber auch dieser Versuch, die zunehmenden Belastungen mit einer Strafanzeige abzuwenden, um Wirtschaftsverbrechen im großen Stil in Verbindung mit niederträchtigen Menschenrechtsverletzungen gegen Unfallopfer zu ahnden und durch Strafverfolgung einzudämmen, wurde von Juristen vereitelt. Staatsanwälten scheint es mehr Spaß zu machen, in Sexualdelikten herumzubohren als in Fehlleistungen von Juristenkollegen ... Ein Klageerzwingungsverfahren hielt JaCobi nach all seinen Justizerfahrungen für aussichtslos und schon aus zeitlichen Nöten nicht leistbar.
JaCobi lehnte den Vergleich im Gütetermin trotz grosser finanzieller Not ab, weil er wegen des entstandenen Schuldenberges keinerlei Entlastung für ihn und seine Familie gebracht hätte. Da der Prozess damit weiterging und sein Anwalt unnötigerweise einen Beweisbeschluss beantragt hatte, wurde am 5. Juli 2002 ein sachlich unrichtiger und unnötiger Beweisbeschluß gefaßt. Der verlangte von einem Orthopäden, einen Zusammenhang zwischen psychosomatischen Schäden und dem Unfallereignis zu überprüfen und den Grad einer noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit festzustellen, die mehr dem internistischen Bereich zuzuordnen war. Unnötig war das alles, weil Arbeitsunfähigkeit mehrfach und dauerhaft festgestellt war und eine genaue prozentuale, gutachterliche Festlegung irrelevant war anbetracht der Tatsache, daß sich JaCobi in möglichen Arbeitszeiten ausschließlich um Schadensregulierung und dem Aufbau einer Ersatzexistenz kümmerte. Beide Tätigkeiten waren zurechenbare Folge der Schadensbeseitigung und damit voll ersatzpflichtig. Allerdings hatten sie beim üblichen Kuhhandel um Entschädigungen in anderen Fällen bisher kaum eine Rolle gespielt. Was ein Leben mit Unfall von einem Leben ohne Unfall unterscheidet, wird branchenüblich meist nur mit vagen Vorstellungen "geschätzt". Würden Anwälte ein möglichst genaues Bild vom Leben ohne Schaden zeichnen, ließen sich viele belastende Fehleinschätzungen vermeiden ...
Bis zum Schluß des Gerichtswegs wurde JaCobi verwehrt, Unwahrheiten, Unterstellungen und irreführende Schlußfolgerungen durch Nachweise zu entkräften, die ohne Anhaltspunkte oder Beweise in den Prozess eingebracht worden waren. Dieser äusserst belastende Umstand war auf den Anwaltszwang zurückzuführen, der nur Anwälten erlaubt, Richter zu informieren. Mitteilungen Betroffener, die nicht über den Anwalt ans Gericht gelangen, gelten als nicht mitgeteilt. Erst am 8. September 2004 erfuhr deshalb das Gericht in einer weiteren Verhandlung, daß der im Juli 2002 ausgewählte Gutachter gar keine Gerichtsgutachten anfertigt und auch noch nie für Gerichte gearbeitet hat. Das Landgericht Hechingen präzisierte und ergänzte darauf seinen Beweisbeschluß vom Juli 2002, ohne sich für diese gewaltige Verzögerung zu entschuldigen, und beauftragte am 20. November 2004 den Oberarzt einer Orthopädischen Klinik und Polyklinik in München. Damit folgte es der Vermutung der Württembergischen Versicherung, bei JaCobi könne eine anlagebedingte Fehlentwicklung vorliegen, die ihn hartnäckig um Schadensersatz kämpfen lasse ... Aber selbst wenn nach all den Belastungen inzwischen eine ausgeprägte Psychose vorliegen würde, wäre dies kein Grund, dass die Württembergische Versicherung zustehenden Schadensersatz verweigert, weil auch solche Folgen durch zügige, korrekte Schadensregulierung verhindert werden, JaCobi sich bis dato keine Fehler oder unnötigen Aufwand geleistet hat und auch Menschen mit völlig kaputtem Hirn und einem Stammbaum mit lauter Querulanten ein Recht auf vollständige Entschädigung haben.
Insgesamt wurde mithilfe des Anwaltszwanges vier Jahre lang verhindert, daß JaCobi die zuständigen Richter der Wahrheit entsprechend aufklärt und er als Geschädigter so gestellt wird, wie das vertraglich und gesetzlich zugesichert ist. Die Anstrengungen beteiligter Juristen dazu reichten von Mißachtung seiner Informationen, Beiordnung eines Anwalts, der nicht nach den Gesetzen, sondern ausschließlich nach Rechtsprechung arbeiten wollte, über Nichtbeiordnung eines weiteren Anwalts, Anstiftung zur Steuerhinterziehung, Nötigung, unterlassene Hilfe bis hin zur Verweigerung eines entlastenden Teilurteils, Abweisung von Richterablehnungen, rechtswidrigen Protokollmanipulationen und Versäumnisurteilen im Bewusstsein, einen der üblichen Erpressungsversuche reicher Versicherungsgesellschaften zu unterstützen und damit ähnliche Prozesserledigung in vielen anderen Fällen zu bestätigen. Da das Verhalten der von JaCobi eingeschalteten Notanwältin Birgit Ocker kurz vor der letzten Verhandlung ohne ersichtlichen Grund in gegnerische Ignoranz umschlug, dürfte sich das Landgericht Hechingen sogar eine Unterdrucksetzung geleistet haben, wie sie nach Aussagen von Rechtsanwälten immerwieder vorkommt, wenn Anwälte Richtern klarmachen, dass sie sich dem Gesetz zu unterwerfen haben.
Was auf dem Instanzenweg geschah, war letztlich eine Bestrafung dafür, daß JaCobi sich gegen übliche, rechtswidrige Handlungen der Justiz wehrte um zu erreichen, was selbstverständlich wäre. Hinter diesem Problem steht eine jahrzehntelange Fehlentwicklung der Schadensersatz-Rechtsprechung, die in vielen Fällen Geschädigte zugunsten der Schadensverursacher belastete. Da JaCobis Schäden zu groß waren und die finanziellen Unfallfolgen inzwischen auch seine Altersversorgung ausradiert hatten, blieb ihm nichts anderes übrig, als alles zu versuchen, was möglich war. Dabei mußte er sogar gegen seine Gesundheit arbeiten, um nicht ins Sozialhilfemilieu abzurutschen. Mit dem Urteil des Landgerichts vom 27. Mai 2005 (Vorsitzender Einzelrichter Gerhard Dett), das unter rechtswidrigen und sogar kriminellen Umständen nach Tätigkeit von insgesamt vier Richtern zustandekam, wurden dann aber JaCobis gesamte Ansprüche für die Vergangenheit abgewiesen und Schäden für die Zukunft nur in begrenztem Umfang festgestellt, obwohl die ihm verbleibenden Schäden gravierend sind, ausreichend nachgewiesen wurden und nur durch irreführende, frei erfundene substanzlose Behauptungen des Prozessvertreters der Württembergischen Versicherung AG angegriffen waren.
Das um Urteilskorrektur angerufene Oberlandesgericht Stuttgart lastete dann nach Zugeständnis einer Fristverlängerung für die Berufung mit Beschluss vom 20. Juli 2005 (Aktenzeichen 7 U 119/05) die beklagten Fehler des Landgerichts JaCobi an, verweigerte Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts und schloss eine Rechtsbeschwerde aus. Dies alles, ohne JaCobi's Informationen über die kaum faßbaren Vorgänge auf dem bisherigen Instanzenweg zu beachten. Zwar machte diese Berufungsinstanz damit den Weg frei zum Bundesverfassungsgericht, um die Verweigerung des rechtlichen Gehörs als eindeutige Grundrechtsverletzung zu beklagen, doch folgte diese wichtige Rechtsmittelinstitution dann auch nur den Feststellungen der Vorinstanzen und lehnte schliesslich die Beschwerde JaCobis mit Beschluß vom 29. September 2005 ab (Aktenzeichen 1 BvR 2014/05). Daß dies auch ohne Begründung geschah, änderte nichts daran, daß damit der nationale Rechtsweg erschöpft war. Weitere Versuche, nach unseren Gesetzen behandelt zu werden durch Klagen gegen Rechtsanwälte, Gutachter und Richter wegen Rechtsbrüchen und schädigendem Verhalten anzustrengen, waren JaCobi nicht zuzumuten. Seine Gesundheit hatte unter den extremen Belastungen sehr gelitten. Es hatten sich irreparable Stressschäden entwickelt, die weitere Verschlimmerungen ankündigten.
Zu diesem Zeitpunkt war JaCobis gesamtes Vermögen samt Altversorgung bereits durch Unfallfolgen vernichtet. Seine Anstrengungen hatten die Zwangsversteigerung des Zuhauses seiner Familie im Februar 2005 mit anschliessender Zwangsräumung nicht verhindern können. Die medizinische Versorgung war längst nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet, um Zustandsverschlechterungen und Schmerzen zu vermeiden. Viele Gläubiger waren in Mitleidenschaft gezogen worden. Einige reagierten mit gerichtlicher Feststellung ihrer Ansprüche. Auch wenn nur wenige JaCobi und seine Familie mit belastenden Zwangsmaßnahmen plagten, hatten die seit Jahren anhaltenden finanziellen Nöte zusätzlich zu den körperlichen Unfallschäden so viele weitere Belastungen ausgelöst, daß JaCobi immerwieder unter chronischen, lebensgefährdenden Schlafdefiziten litt. JaCobi erhoffte sich deshalb vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Korrektur der zugefügten Rechtsverletzungen und reichte am 30. März 2006 Klage in Strasbourg ein. Was sich hier in in einem Satz darstellen läßt, war das Ergebnis monatelanger schwieriger Recherchen, deren Ergebnisse meist mehrfach überprüft werden mussten, sofern sie von Juristen stammten ...
Der Kanzler dieses europäischen Rechtsorgans bestätigte mit Schreiben vom 2. Juni 2006, daß er sich auf Grundlage der von JaCobi vorgelegten Informationen mit dem Fall beschäftigen wird. Am 14. Oktober 2008 erklärte dann der stellvertretende Kanzler, daß die Beschwerde unzulässig sei, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Angeblich erkannte es keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention für Menschenrechte oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten ... Nur mitteilen, daß man nichts erkennen kann, ist eine für Juristen mehr als jämmerliche Begründung, wenn man damit gleichzeitig jede weitere Kommunikation abschneidet und damit auch die internationalen Bemühungen von Juristen um Gerechtigkeit zu einem alles andere als vergnüglichen Schießbudenerlebnis macht. Bei solchen Erlebnissen werden den Bezahlern die Augen verbunden, damit sie nie erfahren, wie weit ihre Anwälte daneben geschossen haben. Erstaunlich, daß sich eine so wichtige Institution, die sich Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, so schäbig aus ihrer Verantwortung schleicht.
Die Ereignisse der Bemühungen von Dietmar JaCobi, nach einem schuldlos erlittenen Verkehrsunfall vom Finanzdienstleister Württembergische Versicherung AG schadlos gestellt zu werden, machen die Allmacht der Juristen deutlich, die sie leider auch schamlos und mit krimineller Energie nutzen, um mächtige Profitinteressen zu protegieren. Eine Macht, die jegliches Bemühen um Darlegung der Wahrheit als Grundlage gerechten Handelns zerschlägt und aufwändige Aufklärungsbemühungen ignoriert, ohne darauf zu reagieren, ist zu mächtig und nach so viel bekanntgewordenen Fällen, die ähnlich abgewickelt wurden, gemeingefährlich.
Die Unfähigkeit unseres Rechtssystems wurde vor kurzem in einem anderen Rechtsfall durch den Inhaber einer renommierten Anwaltskanzlei auf den Punkt gebracht, der beim ADAC als Vertragsanwalt geführt wird. Obwohl nach Aussagen behandelnder Ärzte und Mitarbeiter einer durch Medizinschaden betroffenen Klinik eindeutiges, gravierendes ärztliches Fehlverhalten vorlag, das nach einem operativen Eingriff zum Tode eines Mädchens geführt hatte, rechnete diese Kanzlei ihre nutzlosen Bemühungen mit folgender Erklärung ab:
"Vor Gericht dauern derartige Streitigkeiten mehrere Jahre. Dies ist allein schon durch die lange Bearbeitungszeit der Sachverständigen veranlaßt. In aller Regel entscheiden die zweiten Instanzen anders wie die ersten, so daß es die Versicherung auch auf die zweite Rechtsinstanz ankommen läßt. Bis dahin ist weitere Zeit vergangen. Betroffene haben dann meist jegliche Lust am Prozessieren verloren. Meistens gibt man sich nach so langer Zeit im Wege einer Vergleiches mit einer geringen Entschädigung zufrieden, bei der sogleich eine endgültige Erledigung vereinbart wird. Das scheint für die Versicherung der billigste Weg zu sein. Da die von deutschen Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgelder ohnehin gering sind, raten wir, die Last des Verfahrens nicht auf sich zu nehmen."
Der hinter diesem unfassbaren "Versagerzertifikat" stehende Rechtsanwalt hat der selben Familie, die von diesem Unglück betroffen war, in einem weiteren Schicksalsschlag genausowenig geholfen. Ein vierjähriges Nachbarskind hatte dem Sohn ein Auge zerstört. Der Hechinger Richter hatte wichtige Zeugen ohne Begründung ignoriert und für Recht erkannt, dass die Eltern des als aggressiv bekannten Nachbarkindes nicht haftbar gemacht werden können, obwohl sie es eineinhalb Stunden in aggressiver Stimmung ohne jegliche Aufsicht außerhalb ihrer Wohnung alleine gelassen hatten ... Der Geschädigte hätte rund 4.000 Euro Prozesskosten an das Landgericht Hechingen bezahlen sollen und wäre leer ausgegangen. Nach dem Engagement von Dietmar JaCobi hob das Oberlandesgericht Stuttgart die Entscheidung der Hechinger Justiz auf. Die Württembergische Versicherung, die auch für diesen Fall zuständig war, mußte zahlen.
Juristen können mit ihrem Recht auf's letzte Wort und endgültige Entscheidungen gewaltige Problemberge anrichten. Behaupten Sie, der Himmel sei kariert, können sie sich diesen Quatsch von Kollegen über Berufung und Revision bestätigen lassen. Mehr als Ignoranz und Durchwinken ist dafür nicht nötig. Betroffene können das nur verhindern, wenn sie von Anfang an die beiden wichtigsten Rechte beachten, die massgeblich und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg, und sie jedes kleinste, sich entwickelnde Unrecht im Keim ersticken bzw. unverzüglich korrigieren. Nur so wird das System gezwungen, besser zu arbeiten als bisher. Diese beiden Rechte, die alle mit ein wenig Rechtsbasiswissen im Hinterkopf einfach anwenden können, ermöglichen Rechtsuchenden, ihr Ziel zu erkennen und jeden Schritt dorthin so kurz und sicher wie möglich zu gestalten! Damit können Maßnahmen greifen, die jeden nur denkbaren Versuch, Menschen von ihrem rechten Weg abzubringen, vereiteln ...!
Faktenverifikation - Bewahrheitung der Wahrnehmung
Selbstverständlich können alle hier veröffentlichten Informationen gerichtstauglich nachgewiesen werden. Sie entsprechen den Tatsachen und müssen als wahr erkannt werden von Beurteilern, die sich nach den Maßstäben höchster Richter für menschlich-vernünftiges Handeln richten. Wer Zweifel hat, kann bei entsprechender Interessenlage (z. B. als Gläubiger oder Beschuldigter) entsprechende Nachweise anfordern. Die Württembergische Versicherung AG auf diese Veröffentlichung hinzuweisen und der Geschäftsleitung eine Stellungnahme abzuverlangen, steht nichts im Wege. Schließlich hat ihr Verhalten dazu geführt, daß viele, die mit dem schuldhaften Verhalten eines Rasers nicht das Geringste zu tun hatten, in Mitleidenschaft gezogen und über partnerschaftliche Beziehungen mit Dietmar, Monika, Jan-Diemo, Dario und Laurin JaCobi finanziell belastet wurden.
Da selbst die dickste Lüge eine bewiesene Wahrheit verdrängt, wenn die Lüge näher liegt und der Verstand sich erst an Tatsachen der Vergangenheit erinnern muß, hier nochmal der Hinweis, daß Dietmar JaCobi erst all diese belastenden Erfahrungen machen und hinterfragen mußte, um Lösungsmöglichkeiten entdecken und entwickeln zu können! Daß ein derart großer Scherbenhaufen, den die Württembergische Versicherung mithilfe der einflußreichsten Macht im Lande unter Ausnutzung von Prozessbetrug durch ihren Anwalt anrichten konnte, nicht so ohne weiteres wieder verschwindet, müsste auch den letzten Skeptiker überzeugen, der sich bisher kaum oder gar nicht mit Kommunikation und Recht beschäftigt hat.
Vorurteile sehr vieler Mitmenschen
Wer damit konfrontiert wird, wie aus jahrelangen Bemühungen um Schadensersatz ein finanzielles Fiasko und dann auch noch eine familiäre Katastrophe wird, neigt nicht dazu, Verständnis aufzubringen für den Betroffenen, der sich so lange gegen Unrecht wehren mußte, um nicht zum Sozialfall zu werden. Die meisten weisen den Leidtragenden kurzerhand eine Mitschuld zu. Schließlich sei ja bekannt, daß Versicherungsgesellschaften als "Geizkrägen der Nation" gelten und Anspruchsteller zermürben. Irgendwann müsse ja jeder merken, dass man keine Chance mehr hat. Die verbleibende Kraft rechtzeitig in lohnendere Projekte stecken statt in eine aussichtslose Schadensregulierung, sei vernünftiger als immer mehr Zeit zu investieren. Was aber, wenn alle, die sich um Wiedergutmachung professionell bemühten, beste Aussichten versprachen? Was, wenn nicht das Geringste dagegen spricht, für einen fremdverschuldeten Schaden vom ersatzpflichtigen Versicherer entschädigt zu werden, dessen Entschädigungstopf durch gesetzlich verordnete Prämien gefüllt ist? Die meisten werden mit diesen Voraussetzungen und Hoffnungen alles versuchen, um wieder ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Wie "schlau" doch Menschen sein können, die von allem kaum etwas wissen. Sehr wahrscheinlich würden sie schon wegen des Bruchteils eines derartigen, existenzvernichtenden Schadens voll in die Eisen steigen, um ihr gutes Recht zu bekommen ...
Seit wann auch sollen Einzelne große Schäden, die ihnen durch andere zugefügt worden sind, selbst tragen, damit die Schultern einer großen Versichertengemeinschaft entlastet werden? Wer kann sich vorstellen, als schwer Geschädigter für ein oft kopfloses Fehlverhalten anderer derart bestraft zu werden, daß die Zukunft aller, die mit dem Betroffenen verbunden sind, von gravierenden Lebensqualitätsverlusten belastet ist? Geht es nur darum, daß sich Versicherte mit ihren Prämienzahlungen möglichst billig eventueller Schadensersatzpflichten entledigen? Wer würde schon aufgeben, wenn viel Aufwand investiert wurde, das Ziel immer näher rückt und sich niemand vorstellen kann, daß das sehr profitabel laufende Räderwerk praktisch kaum Nutzen für die Bezahler produziert? - Versetzt man oberflächlich urteilende Menschen in die Lage, alle Ereignisse chronologisch nachzuvollziehen, schämen sie sich für ihre Vorurteile, weil sie genausowenig wie andere in die Zukunft schauen können. Auch ihnen ist es nicht möglich, durch rigoroses Setzen von Prioritäten aus einem 24-Stunden-Tag einen mit dreifacher Zeitmenge zu machen. Wem wegen Gesundheitsschäden nur noch die Hälfte der Zeit bleibt, von Nothelfern keine Unterstützung bekommt, obwohl die laufend versprochen wird, vieles selbst machen muß und sich zusätzlich laufend gegen weitere dabei entstehende Schäden wehren muß, kann sich kaum noch seines Lebens freuen und der vielen Folgeprozesse erwehren, die daraus zwangsläufig entstehen.
Menschen haben gerne Vorurteile, wenn sie sich nicht die Zeit nehmen und erkennen, was sich tatsächlich ereignet hat. Mit wenigen Informationen ist es kaum möglich, Fakten unter Beachtung des Zeitablaufes zu differenzieren, die immerwieder Hoffnungen machen und zum Durchhalten ermuntern. Sich in vergangene Situationen zurückzuversetzen, um vor längerer Zeit getroffene Entscheidungen objektiv und neutral beurteilen zu können, erfordert das Verdrängen inzwischen stattgefundener Ereignisse. Das ist nur mit kluger Informationsgestaltung möglich, sodaß Vorurteile sehr schnell entstehen und völlig zu Unrecht eine Mitschuld unterstellt wird. Genau dieses "menschlich-unmenschliche" Verhalten macht auch die Arbeit von Richtern oft so aufwändig, daß moderne Juristen der Göttin der Gerechtigkeit eine Augenbinde verpassten und ihr ein Schwert in die Hand drückten. In früheren Darstellungen hatte Justitia nur einen Ölzweig, eine Waage und konnte sehen. Wem das Schicksal übel mitgespielt hat, rechnet nicht auch noch damit, dass unser demokratisch gemeintes Rechtssystem verrückt spielt und sich als Tollhaus erweist, zumal der Reichtum der deutschen Versicherungswirtschaft sagenhaft ist und Juristen in hohem Masse verpflichtet sind, für Recht und Ordnung zu sorgen. Juristen, die nicht begreifen, daß sie sich mit den dann entstehenden Konflikten überlasten weil sie mit ihrer Vergleichsgier die Spielräume mächtigen Unrechts erweitern, sollten mit weniger verantwortungsvollen Aufgaben beschäftigt werden.
Leute, die in Ämtern, Behörden und Institutionen von anderen mit großen Lebensbelastungen das Selbe erwarten wie von Normalbürgern, fällt es schwer, über ihren Kompetenzbereich hinauszublicken und nachzuvollziehen, daß auch das Setzen von Prioritäten irgendwann ein Ende hat. Würde man sie nur mal ein paar Wochen lang der selben Überlastung aussetzen, die andere ertragen und managen mussten, würden sie sich wegen ihrer Unterstellungen, Ratschläge und Vorurteile schämen. Sie gehen überdies davon aus, alle Rädchen unseres Systems würden hilfreich und perfekt funktionieren. Das Einzige, was wirklich perfekt funktioniert, ist der Vergleich von Äpfeln mit Bananen und sehr viel damit mögliches Versagen ignoranter Zeitgenossen. Weil es Erhebungen über die Auswirkungen administrativer Ignoranz kaum gibt, werden Betroffene erst was bewegen, wenn sie derlei Aussagen dokumentieren und Verantwortliche um Stellungnahme bitten. Da Ignoranten die näheren Umstände kaum kennen und sie kaum beweisen können, was sie meinen und schlussfolgern, sollte man sie mit umfassenden Informationen über die Wirklichkeit fest in ihre Sessel drücken und ihnen Rechtsvorschriften sowie konkrete Stellungnahmen über die Gründe ihres Handelns abverlangen, damit sie sich bei nicht endender Borniertheit Disziplinarverfahren und Schadensersatzklagen gegenübersehen. Hoheitliches Schaffen regelt unser Miteinander und hat großen Anteil an den Mißerfolgen unseres privaten, beruflichen, gesellschaftlichen und geschäftlichen Lebens.
Einführung in eine gefährliche Gesellschaftsproblematik
Die hier geschilderten Ereignisse zeigen, dass "Justitia" blind und menschenverachtend zuschlagen kann und daß es nicht mal trotz verbindlicher Zusage, durch Versicherungsleistungen entschädigt zu werden, bei eindeutiger Rechtslage und zweifelsfreien Beweisen mit größter Anstrengung möglich ist, nach schuldlos erlittenem, existenzvernichtendem Schaden nach Vertrag und Gesetz behandelt zu werden. Vor allem nicht, wenn man bei seinen Bemühungen um Wiedergutmachung Juristen vertraut, sich auf deren Kompetenz verläßt und zu spät beginnt, die Schlüsselrechte anzuwenden, die massgeblich und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg.
Die Fälle, die der Zweiten Hilfe e. V. bekannt wurden, belegen, daß sich Juristen auch nahezu konsequenzlos wie Tollhäusler verhalten können. Innerhalb des ersten Tätigkeitsjahres meldeten sich gleich drei Geschädigte, deren Anwälte sich 6-stellige Entschädigungen unter den Nagel gerissen hatten. Dass komplette Akten verschwinden, scheint keine Seltenheit zu sein. JaCobi wurde ein Fall angetragen, bei dem ein ganzer Lastwagen voll Ermittlungakten auf Nimmerwiedersehen verschwand, weil sich Staatsdiener verrannt hatten. Was tun, wenn ein Richter so viele Fälle unbearbeitet läßt, daß sein Dienstzimmer über Jahre zuwächst und unbegehbar wird, während Firmen mit Hoffnung auf Entlastung durch die Justiz zusammenbrechen? Was macht eine Mandantin, der ihre Anwältin nach dem Prozess die Handtasche klaut, um an Akten zu kommen, die sie belasten, und die Polizei Augen und Ohren zudrückt, weil nicht sein kann was nicht sein darf ...?
Wer nicht von Anfang an, schon vor der Auswahl eines Rechtsanwalts, wesentliche Massnahmen beachtet, die sich aus den beiden wichtigsten Schlüsselrechten für jegliche Rechtsverwirklichung ergeben, und wer nicht ständig im Hinterkopf behält, dass sich das System gegen eine umfassende Schadlosstellung richtet, auch um viele davor mangelhaft bearbeiteten Fälle zu decken, wird den gleichen Leidensweg beschreiten wie viele andere vor und nach Dietmar JaCobi, dem Inititator der Zweiten Hilfe e. V.! Denn nur durch Anwendung der Schlüsselrechte lassen sich nicht wieder gut zu machende Verluste verhindern und das Tun jener kontrollieren, die bei der Verwirklichung von Rechtsansprüchen fachkundig helfen müßten. Wirklich entlasten können sich sogar Menschen, die noch nie was mit der Justiz zu tun hatten. Da die wichtigsten Rechte aber kaum jemand kennt, regt sich Widerstand gegen Unrecht auf Rechtswegen meist viel zu spät und dann in einem Maße, daß Juristen Vergleiche mit Michael Kohlhaas ziehen und aufgebrachte Justizopfer zu Querulanten stempeln, obwohl Juristen die wahren Querulanten sind.
Was Juristen in Deutschland mit unfaßbarer Dummheit, Dreistigkeit und Machtgier in vielen Fällen an Unrecht und Schäden anrichten, steht zunächst mal wie ein Berg da. Und der kann nur von einer übergeordneten Instanz korrigiert werden, die bereit ist, diesem Machtmißbrauch entgegenzutreten. Nachdem es seit langem ein Gesetz gibt, das unterlassene Hilfeleistung bestraft, Juristen mit Betroffenen sogar Geld verdienen und schon allein dadurch zu korrekten Leistungen verpflichtet wären, kann man sich vorstellen, was Frustrationen, die von Juristen verursacht wurden, schon alles angerichtet haben in unserer Gesellschaft. Leider ist auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR, auch European Court of Human Rights genannt) mit unkorrekt bearbeiteten Rechtsfällen so überlastet, daß er Beschwerden ohne Begründung abweist. Er teilt schlichtweg nur mit, kein rechtswidriges Handeln im Sinne seiner Zuständigkeit zu erkennen. Daß er damit neues Unrecht provoziert, weil Betroffene nie konkret erfahren, wer ihren Fall an die Wand gefahren hat, scheint selbst die Juristen dieses angesehenen Hauses nicht zu interessieren.
Auch die Korrekturinstanzen Deutschlands (Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht) winken Betroffene zu oft nur noch durch. Sie scheinen grundsätzlich zu unterstellen, daß ihre Kollegen korrekt arbeiten. Ihr Verhalten läßt vermuten, daß sie sich gar nicht mehr mit deren Fehlern und Versäumnissen beschäftigen, auch wenn sie ausdrücklich mit präzisen Angaben und Beweisen darum gebeten werden. Versicherer und andere Profitorgane nutzen diese enttäuschende Entwicklung unseres Rechtssystems aus und verschaffen sich über Gerichte mit erzwungenen Vergleichen großzügige Entlastungen von ihren Zahlungspflichten und Wettbewerbsvorteile. Aus diesem Grund unterscheidet sich auch der Geiz der Versicherer untereinander kaum. Gesellschaften, die besser entschädigen würden als andere, gerieten schnell unter Konkurrenzdruck. Ein gemeinsamer Entschädigungstopf fehlt. Der würde den Konkurrenzdruck aus diesem leidvollen Geschäft nehmen. Massenabfertigung kann gefühllos machen. Deutsche Kraftfahrer haben seit Beginn der Massenautomobilisierung bis zum Jahrtausendwechsel so viele Menschen im Strassenverkehr getötet, daß die Opfer und ihre engsten Angehörigen eine Menschenkette um den Äquator bilden könnten. Die Vorstellung, daß ein Düsenjet mit 800 km/h mehr als 48 Stunden lang über deutsche Verkehrsopfer jagen würde, macht sprachlos. Aber auch das damit verbundene Megaschadensvolumen ist kein Grund, Einzelentschädigungen mit aller Gewalt niedrig zu halten und mit Vergleichen den eigentlichen Zweck jeglicher Versicherung auf den Kopf zu stellen, große Schäden Einzelner auf die Schultern einer großen Gemeinschaft zu verteilen. Solange Menschen andere nahezu konsequenlos schädigen dürfen, ist noch genug Geld da. Weniger als 5 % aller Automobilkosten geht an Geschädigte. Ein Witz, da sich Schadensfälle durch effiziente Maßnahmen drastisch reduzieren ließen.
Achtsamkeit und Verantwortung wachsen nicht mit Versicherungsprämien. Ganz im Gegenteil. Die Möglichkeit, sich über Versicherer zu entlasten, macht viele Menschen zu sorglos und rücksichtslos. Grenzenlose Mobilität und Fortschritt ohne Ende lassen immer mehr Ellenbogen entstehen. Der Spass, nach Herzenslust zu saufen und danach bequem mit dem eigenen Vehikel nach Hause zu kommen bzw. mit 1,5 Tonnen hochbeschleunigter Maße in der Gegend herumzurasen, weil man zu doof war, seine Zeit vernünftig einzuteilen, kostet Deutschland täglich 50 Millionen Euro! Solange wir das Schadensvolumen nicht durch wirksame Kontrollen und hohe Selbstbeteiligungen eindämmen und den Wettbewerbsdruck durch einen Kollektiv-Entschädigungstopf reduzieren, über den sich alle Versicherer bedienen und damit ihr Verlustrisiko ausschalten, und solange Anwälte, Gutachter und Richter überwiegend pauschal und nicht nach Leistung bzw. Erfolg bezahlt werden, ja sie nicht mal Erfolge vorweisen müssen vor der Mandatierung, und Juristen sich durch schlampiges Arbeiten immer mehr Arbeit auf den Pelz ziehen, ist die menschenunwürdige Behandlung Geschädigter nicht nur ein gefährlich! Was da hinter dem Rücken der Öffentlichkeit abgeht, ist ein wachsendes Frustrationspotential mit vielfältigen Negativwirkungen für unsere Gesellschaft. Nicht nur Betroffene und ihre Angehörigen, Freunde und andere, die mit ihnen im Kontakt stehen, leiden darunter, weil es auch unsere Gesellschaft finanziell und psychisch belastet und unsere Gemeinschaftstrukturen in ihren sozialen, demokratischen Grundwerten deformiert.
Selbst mit viel Fantasie können sich Menschen zivilisierter Staaten, die brav ihre Haftpflichtversicherungen bezahlen, nicht vorstellen, was in Anwaltskanzleien, Gutachterbüros und hinter den Vorhängen der deutschen Justiz alles möglich ist. Würden Massenmedien die wichtigsten Schlüsselrechte zum Durchsetzen von Rechtsansprüchen verbreiten, gäbe es sehr viel weniger Menschen, die in den Fallen der Justiz landen und nach allen Regeln juristischer Kunst von Versicherern, Anwälten, Gutachtern und Richtern über den Tisch gezogen werden. Und das hätte auch positive Auswirkungen auf alle anderen Rechtsgebiete, die ebenfalls von den selben Juristen bearbeitet werden.
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Verbrecher werden uns kaum
vor Verbrechern schützen.
- Setarkos -
Verunsicherungshighlights des Risikodienstleisters
Württembergische Versicherung AGDa den meisten Menschen ihre wichtigsten Rechte nicht bekannt sind, und sie deshalb kaum erkennen können, wo Fehler gemacht wurden bei der Entwicklung ihrer Rechtsfrustrationen, sind nur wenige "Rechtsunfälle" veröffentlicht. Bei der Rechtshilfeorganisation Zweite Hilfe e. V. haben sich inzwischen aber eine ganze Reihe Betroffener gemeldet, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Diese und weitere sollen nach und nach veröffentlicht werden.
Mit einigen Verunsicherungshighlights, die man über Google bei der Suche nach bestimmten Begriffen schnell finden kann, wird mal ein Anfang gemacht, damit Leser nicht den Eindruck gewinnen, es wären nur wenige Einzelfälle, in denen sich der Fels in der Brandung der Hilfe willfähriger Juristen bedienen konnte und immernoch kann. Darüberhinaus findet man noch einiges bei Internetrecherchen nach dem Begriff "Württembergische Versicherung" ... Bedenkt man, wie schwer es für Betroffene ist, klar zu erkennen, wer wo versagt hat, läßt sich die Dunkelziffer nur erahnen.
Bundeskartellamt verhängt 130 Mio. Euro Bußgeld gegen einige Versicherer, darunter auch die Württembergische Versicherung AG Stuttgart
Handelsblatt: Die Württembergische Versicherung AG bezahlt Geldbuße in Höhe von 5 Millionen Euro
Nutzt die Württembergische Versicherung AG auch Beweissicherungsmängel der Polizei und die Trauer von Eltern, um sich zu bereichern?
Relativ günstige Beiträge (-) Im Schadensfall Zahlungsunwilligkeit: Württembergische Versicherung AG Testergebnisse, Erfahrungsberichte ...
Württembergische Versicherung AG muß 2007 wegen Verdacht auf Preisabsprachen vor Gericht - GOMOPA-Finanzforum ...
Deutsche schließen weniger Versicherungen ab - Württembergische Versicherung legt zu!
Die üblen Tricks der Versicherer - Die Württembergische Versicherung im Politikforum
Gemeinschaftliche Vergewaltigung im Gericht - Die Württembergische Versicherung und ihre Helfer der Justiz im Politikforum
Weitere Skandale, die bei Internetrecherchen im Zusammenhang mit dem Suchbegriff Württembergische Versicherung auftauchen ...
Probleme, die bei Internetrecherchen im Zusammenhang mit dem Suchbegriff Württembergische Versicherung auftauchen ...
Konflikte, die bei Internetrecherchen im Zusammenhang mit dem Suchbegriff Württembergische Versicherung auftauchen ...
Unrecht, das bei Internetrecherchen im Zusammenhang mit dem Suchbegriff Württembergische Versicherung auftaucht ...
Gerechtigkeit, die nicht unbedingt bei Recherchen mit dem Suchbegriff Württembergische Versicherung entsteht ... ;-)
Hier kann sich der Jurist, der für die Württembergische Versicherung hinter systematischen Zermürbungsversuchen stand, nicht verstecken.
Die Württembergische Versicherung AG, Fels in der Brandung zeigt sich auch in anderen Suchmaschinen nicht nur von der besten Seite ...
Auch Führungswechsel können verunsichern, wenn Konfliktprävention zu klein geschrieben wird ... > Württembergische Versicherung
Kleine "Schweinerei" mit Google für den Finanzdienstleistungsanbieter Württembergische Versicherung ... ;-)
Na wenigstens ist die Württembergische Versicherung kein Sauhaufen ... ;-)
Der Fels in der Brandung, die Württembergische Versicherung, hat viele Verwandte ... - Eine Bilderreise in 950 Etappen am 11. Juli 2007
Warnung vor der Württembergischen Versicherung AG in Wikipedia?
Wie aus Unfallopfern Täter werden. Warum sollte sich was ändern bei der Württembergischen Versicherung, wenn sie mit ihren "Arbeitsmethoden" einen großen Teil ihrer Leistungspflichten mit kriminell handelnden Richtern wegzaubern kann und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EuGMR in Straßburg dieses schändliche, gesellschaftsaggressivierende Verhalten unterstützt durch Verweigerung von Rechtsklarheit, indem dessen Richter nicht mitteilen, warum sie Beschwerden ablehnen?
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